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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 9 KR 182/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18234
LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 9 KR 182/09 (https://dejure.org/2011,18234)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.04.2011 - L 9 KR 182/09 (https://dejure.org/2011,18234)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. April 2011 - L 9 KR 182/09 (https://dejure.org/2011,18234)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 33 SGB 5
    Krankenversicherung; Hilfsmittel; Amyotrophe Lateralsklerose (ALS); Verlust der eigenen Stimme; Unmittelbarer Behinderunsausgleich; Weitestgehender Behinderungsausgleich; Gleichziehen mit einem nichtbehinderten Menschen; Elektronisches Sprachausgabesystem; Eigene Stimme ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Versorgung mit einem individualisierten Sprachausgabesystem zu Lasten der Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein aufgrund amyotropher Lateralsklerose unter Stimmverlust leidender Versicherter hat Anspruch auf Versorgung mit einem elektronischen Sprachausgabesystem; Anspruch auf Versorgung mit einem elektronischen Sprachausgabesystem als Hilfsmittel der gesetzlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 33 Abs. 1 S. 1 Alt. 3
    Anspruch auf Versorgung mit einem elektronischen Sprachausgabesystem als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung bei ALS; Wirtschaftlichkeit eines unmittelbaren Behinderungsausgleichs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R

    Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 9 KR 182/09
    Die Wirtschaftlichkeit eines dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dienenden Hilfsmittels ist grundsätzlich zu unterstellen und erst zu prüfen, wenn zwei tatsächlich gleichwertige, aber unterschiedlich teure Hilfsmittel zur Wahl stehen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 2009, B 3 KR 2/08 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18 [Badeprothese]; Urteil vom 16. September 2004, B 3 KR 20/04 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 12 ff. [C-Leg]; Senat, Urteil vom 9. März 2011, L 9 KR 152/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18 [C-Leg]).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 9 KR 182/09
    Die Wirtschaftlichkeit eines dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dienenden Hilfsmittels ist grundsätzlich zu unterstellen und erst zu prüfen, wenn zwei tatsächlich gleichwertige, aber unterschiedlich teure Hilfsmittel zur Wahl stehen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 2009, B 3 KR 2/08 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18 [Badeprothese]; Urteil vom 16. September 2004, B 3 KR 20/04 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 12 ff. [C-Leg]; Senat, Urteil vom 9. März 2011, L 9 KR 152/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18 [C-Leg]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - L 9 KR 152/08

    Krankenversicherung - beinamputierter Versicherter - grundsätzlicher Anspruch auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 9 KR 182/09
    Die Wirtschaftlichkeit eines dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dienenden Hilfsmittels ist grundsätzlich zu unterstellen und erst zu prüfen, wenn zwei tatsächlich gleichwertige, aber unterschiedlich teure Hilfsmittel zur Wahl stehen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 2009, B 3 KR 2/08 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18 [Badeprothese]; Urteil vom 16. September 2004, B 3 KR 20/04 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 12 ff. [C-Leg]; Senat, Urteil vom 9. März 2011, L 9 KR 152/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18 [C-Leg]).
  • SG Hamburg, 04.06.2020 - S 25 KR 363/18
    Auf das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.4.2011, Az.: L 9 KR 182/09, wurde verwiesen.

    Das Gericht ordnet die Software "Meine eigene Stimme" als Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich ein (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.4.2011 - L 9 KR 182/09, a.A.: SG Leipzig, Urt. v. 8.5.2019 - S 3 KR 50/17).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 1 KR 422/09
    Zuletzt hat das LSG Berlin-Brandenburg ein elektronisches Sprachausgabesystem zugesprochen, die dem ALS-Patienten die ausgefallene Stimme "ersetzt" (Urteil vom 13. April 2011 - L 9 KR 182/09 -).
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